KBB Hausordnung

Hausordnung der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin Haus der Kulturen der Welt, Berliner Festspiele mit dem Gropius Bau und Internationale Filmfestspiele Berlin

Wir möchten Ihren Auf­enthalt so angenehm und sicher wie möglich gestalten. Deshalb bitten wir Sie, zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) GmbH folgende Regelungen in unseren Häusern – Haus der Kulturen der Welt, Haus der Berliner Festspiele, Gropius Bau und Internationale Filmfestspiele Berlin – einzuhalten:

In unseren Häusern besteht ein generelles Rauchverbot. Dasselbe gilt für E-Zigaretten und Vapes. Es gilt das Nichtraucherschutzgesetz.

Es ist grundsätzlich nicht gestattet, in unseren Ausstellungs- und Veranstaltungsräumen zu essen oder zu trinken. Im Einzelfall wird die Erlaubnis zu essen und/oder zu trinken in den Veranstaltungsräumen durch das Einlasspersonal an den Zugängen kommuniziert. In unseren Häusern oder Veranstaltungsstätten befinden sich gastronomische Einrichtungen, die Sie gerne willkommen heißen.

Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, kann der Zutritt verwehrt oder sie können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden und haben dann die Veranstaltungs- bzw. Ausstellungsstätte zu verlassen.

Tiere dürfen, außer aufgrund schriftlich nachweisbarer medizinischer Gründe, nicht in die Veranstaltungs- und Ausstellungsräume mitgenommen werden.

Kindern unter 12 Jahren ist der Besuch von Ausstellungen und Veranstaltungen nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Lehrer*innen, Gruppenleiter*innen und Erziehungsberechtigte sind für ein angemessenes Verhalten von Kindern und Jugendlichen in ihrer Begleitung verantwortlich. Zusätzliche Altersbeschränkungen für einzelne Veranstaltungen oder Ausstellungen sind möglich und werden an den Zugängen kommuniziert.

Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können beim Einlass auf ihren Inhalt hin durch das Einlass- und Aufsichtspersonal kontrolliert werden.

Vor Eintritt in unsere Veranstaltungsräume sind großformatige Taschen und Gepäckstücke abzugeben. Vor dem Besuch unserer Ausstellungen müssen aus sicherheitstechnischen Gründen Mäntel, Jacken, Umhänge sowie Rucksäcke und größere Taschen, Fotokoffer, Schirme usw. an der Garderobe abgegeben werden. Die Mitnahme kleiner Taschen (etwa A4-Größe) in die Ausstellungsräume ist erlaubt. Im Zweifelsfall entscheidet das Aufsichtspersonal.

Die Nutzung von Inline-Skates, Skateboards, Laufrädern, Rollern etc. ist in unseren Häusern generell nicht gestattet. Eine Aufbewahrung in der Garderobe ist nicht möglich und insbesondere bei E-Rollern aus Brandschutzgründen verboten.

Zur Aufbewahrung stehen unentgeltlich Schließfächer und/oder ein Garderobenservice zur Verfügung. Für verloren gegangene Schließfachschlüssel und/oder die Notöffnung des Faches behalten wir uns vor, eine Entschädigung zu verlangen. Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

Aus Rücksicht auf die anderen Besucher*innen vermeiden Sie bitte Lärm und führen in den Veranstaltungs- und Ausstellungsräumen keine Telefongespräche. Mobiltelefone sind vor Veranstaltungsbeginn mindestens in den Lautlos-Modus zu schalten.

Die Mitnahme eines Kinderwagens in die Ausstellungsräume kann vom Aufsichtspersonal verwehrt werden, wenn der Aufbau der Ausstellung räumlich keine Kinderwagen zulässt oder die betreffenden Besucher*innen den Kinderwagen nicht ausschließlich zum Fahren der Kleinkinder benutzen.

Das Mitbringen folgender Dinge ist generell nicht erlaubt: Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen, Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase. Ausgenommen davon sind handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray.

Es ist verboten, Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände; Stoffe und Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sowie Hieb-; Stich- und Schlagwaffen mitzuführen.

Besucher*innen kann der Zutritt zu den Veranstaltungsorten durch das Einlass- und Aufsichtspersonal verweigert werden, wenn sie sich nicht angemessen verhalten oder Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung bzw. Ausstellung stören oder andere Besucher*innen belästigen. Dazu gehören jede körperliche, sprachliche oder gestische Form der Diskriminierung oder sexuellen Belästigung sowie das Nutzen, Zeigen oder Tragen von verbotenen und strafbaren Symbolen, Zeichen oder Parolen*. Personen können aus diesen Gründen von der Veranstaltung ausgeschlossen bzw. des Hauses verwiesen werden. Den Aufforderungen des diensthabenden Personals ist Folge zu leisten. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht in diesen Fällen nicht.

Recht am eigenen Bild: Werden bei Veranstaltungen der KBB Film- oder Fotoaufnahmen zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Durch das Betreten der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen zur Berichterstattung über die Veranstaltung bzw. Ausstellung verwendet werden und daraus keine Ansprüche gegen die KBB geltend gemacht werden können.

Das Fotografieren und Filmen zu gewerblichen Zwecken ist im gesamten Innenbereich der Häuser der KBB sowie in den Außenbereichen der Häuser nicht gestattet. Um Missverständnissen vorzubeugen, bitten wir Sie, Ihre Kameraausrüstung an der Garderobe abzugeben oder in Ihrer kleinen Tasche aufzubewahren. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Sondererlaubnis durch die Presseabteilung des jeweiligen Hauses, die Sie bitte bei Bedarf dem Aufsichtspersonal vorweisen.

Auch das private Fotografieren und Filmen unserer Theater-, Tanz- und Performance-Veranstaltungen sowie die Ton- oder Filmaufzeichnung unserer Konzerte, Filmvorführungen, Vorträge und Lesungen durch nicht von uns dafür schriftlich autorisierte Personen sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, derartige Aufnahmen während der Veranstaltung zu unterbinden, die dafür genutzten Geräte bis zum Veranstaltungsende einzuziehen und die betreffenden Personen nötigenfalls auch des Saales zu verweisen. Bereits getätigte Aufnahmen sind in Anwesenheit des Aufsichtspersonals zu löschen. Zum Schutz unserer Künstler*innen und Autor*innen behalten wir uns bei Verstößen gegen diese Regelungen eine Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzung vor.

Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen, Gebäuden und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Gebäude und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Haus zu verlassen.

Besucher*innen haften für alle durch ihr Verhalten entstandene Schäden. Die Pflicht zur Kostenerstattung besteht auch bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Auslösen von Alarmeinrichtungen.

Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

* Dieser Satz wurde am 02.12.24 präzisiert. Ein verbotenes Symbol in Deutschland ist z.B. das Hakenkreuz.

Wir freuen uns über Ihren Besuch und unter­stützen Sie gern. Sollten Sie Wünsche, Anregungen oder Beschwerden haben, finden Sie die entsprechenden Kontaktadressen auf den jeweiligen Webseiten unserer Häuser.